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Recht

Auf dieser Seite werdet Ihr einiges zum Thema Recht finden, insbesondere zu meinen Fachgebieten Sozial- und Verwaltungsrecht.

(27.10.09) Ich habe ein Problem festgestellt, dass ich hier gerne darstellen möchte. Wer mir einen Rat geben kann oder mir Rechtsprechung zukommen lassen kann, der sollte sich unter meiner Mailadresse melden.

Gem. §§ 7 und 7 a SGB II endet bei einem Regelaltersrentner die Mitgliedschaft in der  Bedarfsgemeinschaft mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Seine Rente beginnt nach den Bestimmungen des SGB VI aber erst mit dem ersten des Monats, der auf den Geburtstag folgt. (Beisp. Geburtstag 19.11.09 - Rentenbeginn 01.12.09) Für 11 Tage würde dieser Rentner und seine Familie keine Leistungen erhalten. Er könnte Leistungen nach den Bestimmungen des SGB XII erhalten, für 11 Tage, was aber einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.

Wer dazu eine Meinung hat, möge sich einmal melden. Danke!

 

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